Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
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Voraussetzung für die Teilnahme

Die Zusatzqualifizierung für Berufssprachkurse an der LMU München wurde am 01.01.2022 eingestellt.


Folgende Kriterien sind Voraussetzung für die Teilnahme an der ZQ BSK:

BAMF-Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen

Nachweis von mindestens 300 UE Unterrichtserfahrung

ausgefüllter Fragebogen zur Selbstreflexion (s. Schulungskonzept) 

Wichtig: Die erforderlichen 300 UE müssen nach dem 01.01.2018 und vor der Anmeldung für die ZQ BSK in Integrationskursen oder in DeuFöV-Kursen geleistet worden sein.

Beantragen Sie bitte rechtzeitig die Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen vor oder während der Teilnahme an der ZQ BSK mit diesem Formular beim BAMF.

(Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen das BAMF auch ohne Absolvierung der ZQ BSK eine Direktzulassung als Lehrkraft in ZQ BSK erteilen. Erfahren Sie mehr darüber auf der Website des BAMF.)