Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
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Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Die Zusatzqualifizierung für Berufssprachkurse an der LMU München wurde am 01.01.2022 eingestellt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse über private und öffentliche Träger durch. Ab dem 01.07.2022 müssen Lehrkräfte gemäß der Verordnung für berufsbezogene Deutschsprachförderung (§18 Abs. 5 DeuFöV) eine besondere Qualifikation vorweisen, um diese Kurse unterrichten zu dürfen. Hierfür wurde die additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK) entwickelt.

Inhaltlich baut die ZQ BSK auf der Zusatzqualifizierung des BAMF Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung (ZQ DaZ) auf, um Redundanzen zu vermeiden und die Unterschiede zwischen Integrations- und Berufssprachkursen hervorzuheben.

Ziel ist die Vermittlung besonderer didaktischer und methodischer Kompetenzen, die für einen berufsfeldübergreifenden, berufssprachlich ausgerichteten Unterricht erforderlich sind.

Auf dieser Website finden Sie alle relevanten Informationen zur additiven Zusatzqualifizierung an der LMU München.